NEWS & AKTUELLES
Neue Büroanschrift ab 01.03.2023
Liebe Kunden & Geschäftspartner,
wir übersiedeln unseren Betrieb und sind ab 01.03.2023 offiziell in unserem ständigen Homeoffice in Feistritz 35, 9560 Feldkirchen i.K. stationiert.
Unsere bisherige Festnetz- und Faxnummer steht ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr zur Verfügung. Sie können uns aber wie gewohnt über meine private Mobiltelefonnummer erreichen.
Alle Daten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch noch einmal ausführlich auf unserer Kontakt-Seite.
Ihr PRO-Real Team
Das BIETERVERFAHREN: Verkaufsturbo für sehr gefragte Immobilien
Beim Pokern um den besten Preis fürs Haus kommt es darauf an, möglichst viel Aufmerksamkeit für das Objekt zu erhalten. Basis ist das Wettbewerbsprinzip: Je mehr Käufer sich für die Immobilie interessieren und ihre Gebote abgeben, umso stärker übt die Konkurrenzsituation Druck auf das Höchstgebot aus. Ein hochwertiger Marketingplan ist daher der wichtige Erfolgsfaktor bei der Abwicklung. Mit den folgenden Strategien sprechen Sie möglichst viele Interessenten an und erhöhen Ihre Verkaufschancen:
- Beauftragen Sie einen kompetenten Immotreuhänder, der in der Branche gut vernetzt ist
- Dieser nutzt die Werbewirkung seiner ansprechenden Exposés mit aussagekräftigen Details.
- Gezielte Käufergruppen- Ansprache: PRO-REAL verfüget über Datenbanken mit Bestandskunden, die auf interessante Kaufangebote warten.
- Ein Bieterverfahren ist in der Regel nur auf einen begrenzten Zeitraum von wenigen Wochen ausgelegt, daher muss das Marketing alle Möglichkeiten in dieser kurzen Zeit voll nutzen.
Diese moderne Verkaufsstrategie ist nicht für jede Immobilie geeignet, wir suchen bevorzugt Immobilien / Häuser in Toplagen und See- Nähe! Es ist KEINE Versteigerung oder Auktion, fühlt sich nur so ähnlich an, am Ende entscheiden sie als Verkäufer ob sie das Bestangebot annehmen. Über Möglichkeiten für IHRE Immobilie sprechen wir gerne bei einem persönlichen Termin, PRO-REAL – die können das, die tun was…!
EU- Richtline neu: FAGG / VRUG
FAGG – Wofür steht dieser Begriff?
Das ist die neue Abkürzung für das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Der neue Paragraph trat am 13.6.2014 als EU-Richtlinie in Kraft und betrifft alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens geschlossen werden.
Welchen Nutzen hat der neue §11 FAGG?
Der Immobilieninteressent kann von einem Fernabsatz- oder einem Außergeschäftsraumvertrag innerhalb von 14 Tagen von der Dienstleistung des Maklers zurücktreten, jedoch mit einer formellen Unterschrift dürfen wir für unsere Kunden bereits vor dieser Frist tätig werden. So sind einem Interessenten sofort nach Tätigen des Einverständnisses die Übermittlung von Detailinformationen und Besichtigungstermine möglich.
Was ist, wenn ein Kunde die Vorabinfo des FAAG nicht unterzeichnet?
Der Interessent kann sich in diesem Fall in 14 Tagen – nach Ablauf der Frist – wieder bei uns melden. Ob dann jedoch die jeweilige Immobilie noch am Markt ist, ist eine andere Frage.
Was bedeutet das nun für den Immobiliensuchenden?
Das Gesetz klingt kompliziert, aber wir von PRO EAL haben für unsere Kunden eine praxisfreundliche Lösung gefunden. Auf einem Blatt kurz zusammengefasst händigen wir Interessenten die Vorabinformation von PRO-REAL aus und bitten um ihre Zustimmung. Dabei ist wichtig, dass alles klar kommuniziert wird und kein Kleingedrucktes vorkommt.
Ist diese neue Regelung für den Kunden mit Kosten verbunden?
Nein. Der Interessent geht mit seiner Unterschrift ja noch keinen Miet- oder Kaufvertrag ein, sondern er bestätigt lediglich, sich schon vor der 14 Tage-Frist über ein Objekt informieren lassen zu können. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision kommt nur zustande, wenn ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird. Das wären etwa ein Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag. Das ist gesetzlich geregelt!
Gibt es Ausnahmen?
Das neue Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt nicht für Geschäftsanbahnungen im Bereich B2B, also wenn Interesse an einer Immobilie von Seiten eines Unternehmens/ Firma besteht, ist diese nicht davon betroffen. §11 FAGG betrifft lediglich Privatpersonen.
Immobilien Steuer Neu 2012 / 2016
SPEKULATIONSBESTEUERUNG 25% / 15% / 3,5% (neu 30%)
Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 sieht für Spekulationseinkünfte den Pauschalsatz von 25% des Spekulationsgewinnes vor. Bei der Berechnung desselben können Werbungskosten, welche anlässlich des Verkaufes resultieren, nicht mehr abgezogen werden, nur die Aufwendungen, die auf die Mitteilung, Selbstberechnung und Entrichtung der Immobilienertragsteuer anfallen, können bei Berechnung der Spekulationssteuer berücksichtigt werden.
Im Übrigen ist die Berechnung des Spekulationsgewinnes weiterhin in der Weise vorzunehmen, dass dem Veräußerungserlös die nicht bislang steuerlich verwertbaren Anschaffungskosten, Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen gegenübergestellt werden können. Darüber hinaus ist, da die 10 bzw 15-jährige Spekulationsfrist wegfällt, ab dem Jahre 11 ein Inflationsabschlag von 2% ansetzbar. Nach 35 Jahren ist der maximale Inflationsabschlag dazu führend, dass ein effektiver Steuersatz von 12,5%
des Spekulationsgewinnes zur Anwendung kommt, da als Obergrenze ein Inflationsabschlag von 50% vorgesehen ist. Wesentlich ist bei all diesen Kriterien, ob ein Grundstück am 31. März 2012 „steuerverfangen“ (Altvermögen) ist. Dies ist dann der Fall, wenn der entgeltliche Anschaffungszeitpunkt nach dem 1.4.2002 liegt, oder aber auch in besonderen Fällen (Teilabsetzung gem § 28 Abs 3 EStG) nach dem 1.4.1997. In all diesen Fällen ist die „normale“ Spekulationsbesteuerung anzuwenden.
Als Spezialität gilt die Umwidmung von Grundstücken. In diesem Fall ist bis zum 1.1.1988 zurückzublicken. Dies deshalb, da bei Grundstücken, bei denen nach dem 31. Dezember 1987 eine Änderung der Widmung auf Bauland erfolgte, der besondere Steuersatz von 15% zum Verkaufserlös zur Anwendung gelangen soll. Wenn ein unentgeltlicher Erwerb stattgefunden hat, muss der jetzige Verkäufer des Grundstückes auch bis zum letzten entgeltlichen Erwerb zurückblicken, ob in dem Zeitraum des Vorgängers eine Umwidmung
stattgefunden hat (siehe auch unsere spezielle Info zur Umwidmungsabgabe). 3,5% Steuerlast vom Verkaufserlös (nicht vom Spekulationsgewinn!) ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Liegenschaft am 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen war. Diese Mindeststeuer wird, ebenso wie die Immobilienertragsteuer von 25% oder Umwidmungsabgabe von 15%, von den Parteienvertretern (Vertragsverfassern) einbehalten und abzuführen sein. Dies von Anwälten und Notaren zwangsweise ab 1.1.2013, freiwillig ab 1.4.2012.
NEUERUNG ab 2016:
Liegt keine Steuerbefreiung vor (z.B. beim Ferienwohnsitz, Anlageimmobilie etc.), so ist die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der Immobilie mit 30 Prozent zu versteuern.
Investitionen in Objekte (Zubauten, Umbauten, Sanierungen etc.) können gewinnmindernd berücksichtigt werden - fragen Sie im Zweifelsfall aber Notar bzw. Steuerberater.
Seit 1.1.2016 beträgt der Basissteuersatz für Immobilienerträge 30% (nach 25% zuvor) (gilt für Zweit- und Drittwohnsitze) - auch ist die Abschaffung des Inflationsabschlages von bisweilen 2% ab dem 11. Jahr per Anfang 2016 beschlossene Sache, was die Bemessungsgrundlage deutlich ansteigen hat lassen.
Alle Angaben ohne Gewähr, für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen!
Sie suchen Käufer für Ihre Immobilie? PRO-REAL findet sie!
Mehr Glück pro m² ...
Wir vermitteln WERTE!
Ein Amerikaner wechselt seine Immobilie fast so oft wie ein Österreicher sein Auto! Wir sind eben mehr Erdverbunden und deshalb ist der Durchschnitts- Osterreicher mit dem Thema Haus- oder Wohnungsverkauf eher selten konfrontiert. Trotzdem versuchen es die meisten Eigentümer zuerst selber und das ist auch in Ordnung.
Hr. Preiml: "Fragen Sie zuerst Ihren Bekannten- und Verwandtenkreis ab, ob jemand Interesse hat. Wenn sich daraus nichts ergibt, bearbeiten sie ihre Adressenkartei mit 8.000 gespeicherten Interessenten aus ganz Europa, die in den letzten 3 - 6 Jahren nach einer adäquaten Immobilie in Kärnten angefragt haben. Senden sie ihnen Ihre Liegenschaft in gut aufbereiteter Exposeform zu mit Bildern, Lage- und Bauplan, Darstellung zu Infrastruktur und relevanten Verkehrsdaten sowie Betriebskosten, ev. Renovierungsbedarf, Energieausweis usw. zu!" Das ist Ihnen nicht möglich? Dann lassen Sie den Fachmann für Sie arbeiten!
Wir als konzessioniertes Immobilienbüro im Verband des Immobilienring Österreich – übrigens die stärkste Maklervereinigung im Land - haben die nötigen Kontakte und vor allem das "Gewusst wie!" um Ihren Erfolg zu heben! Sie haben durch uns bis zum Kaufabschluss und der Notariellen Abwicklung professionelle Beratung und Hilfestellung.
Nutzen Sie die Zeit, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, wir sind gerne für Sie da!
PRO-REAL ist Makler der Woche
Die User von Österreichs größter Immobilienplattform IMMOBILIEN.NET haben im Frühjahr an PRO REAL aus Bodensdorf / Feldkirchen in Kärnten ausnahmslos hervorragende Bewertungen vergeben. Otmar Preiml und sein Team konnten sich somit zum Makler der Woche küren: „Die Wahl hat mich positiv überrascht und bestätigt unsere Bemühungen um eine professionelle Kundenbetreuung.“
Otmar Preiml hat vor 10 Jahren als Selbständiger Vermögens- und Finanzberater eine Kooperation mit Kahlig Immobilien am Ossiacher See in Kärnten gestartet und nach abgelegter Immobilientreuhand-Konzession im Jahr 2008 die Firma übernommen, nachdem Herr Kahlig in den wohlverdienten Ruhestand ging. Gemeinsam mit seiner Frau Dagmar und drei Mitarbeiter/innen wird der Betrieb erfolgreich weitergeführt. Häuser, Wohnungen und Grundstücke im gesamten Kärntner Raum finden sich im Angebot.
Ganzheitliche Kaufbegleitung, sowie beste Hilfestellung bei Finanzierungsfragen zeichnen den besonderen Service von PRO REAL aus. „Die Arbeit mit unseren geschätzten Kunden macht uns allen viel Spaß! Ich persönlich fahre Montag früh mit Freude ins Büro, das merken auch unsere Kunden und geben uns Ihr Vertrauen! Das schätze ich in meiner Arbeit besonders!“, so Hr. Preiml. Derzeit werden verstärkt Häuser und Wohnungen zu verkaufen gesucht, die Nachfragen kommt aus dem gesamten EU- Raum!
Haben Sie etwas zu verkaufen? – vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin und sehen Sie Sich unsere Möglichkeiten, Ihnen dabei zu helfen, an!